Pflege und Soziales

Land erhöht Investitionsbeiträge für Seniorenwohnheime

Seniorenwohnheime können bei Umbau- oder Neubauinvestitionen mit mehr Landesbeiträgen rechnen. Foto: LPA/Claudia Corrent

Für die Erweiterung oder den Neubau von stationären und teilstationären Plätzen in Seniorenwohnheimen stellt das Land künftig höhere Investitionsbeiträge bereit. Bisher wurden öffentliche und private Träger mit rund 108.000 Euro je Platz unterstützt, das entsprach 60 Prozent eines Fixbetrags von 180.000 Euro. Nun hat die Landesregierung einen entsprechenden Beschluss von Landesrätin Rosmarie Pamer genehmigt.

Der Bedarf an teilstationären und stationären Betreuungsplätzen ist da, sagt Rosmarie Pamer.
Der Bedarf an teilstationären und stationären Betreuungsplätzen ist da, sagt Rosmarie Pamer. | Foto: LPA/Fabio Brucculeri

Begründet wird die Anpassung mit den Preissteigerungen im Bausektor sowie höheren Kosten für technische Anlagen und die Planung. Zugleich soll die Maßnahme den weiteren Ausbau der Angebote für ältere Menschen erleichtern.

Mehr Bedarf durch alternde Bevölkerung

Nach Angaben des Landes steigt mit dem wachsenden Anteil älterer Menschen auch der Pflegebedarf. Pamer verweist in diesem Zusammenhang auf die Zielvorgaben des Landessozialplans. Demnach sollen 1141 zusätzliche stationäre Betreuungsplätze geschaffen werden. Vorgesehen sind außerdem zwei teilstationäre Plätze je 100 pflegebedürftige Personen, die zu Hause leben.

Übersicht der Angebote für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren.
Übersicht der Angebote für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren.

Auch die Entwicklung der vergangenen Jahre deutet auf einen steigenden Bedarf hin. So nutzten 2025 um 18 Prozent beziehungsweise 1021 Personen mehr den ambulanten Betreuungsdienst als noch 2020. Bei den stationären Plätzen in Seniorenwohnheimen gab es ein Plus von 8 Prozent, das entspricht 337 zusätzlichen Plätzen.

Vor allem entlastende Angebote wachsen

Den stärksten Zuwachs verzeichneten laut den vorgelegten Zahlen die Angebote „Begleitetes, betreutes Wohnen“ sowie „Betreutes Wohnen Plus“ mit 20 Prozent. Dabei leben ältere Menschen eigenständig in einer barrierefreien Wohnung und erhalten Unterstützung im Alltag. „Betreutes Wohnen Plus“ mit zusätzlichen Leistungen wie einem Nachtdienst wurde erst Ende 2022 eingeführt und befindet sich noch im Aufbau.

Zugenommen haben außerdem die Zahl der betreuten Personen und der verfügbaren Plätze in der Tagespflege und in der Kurzzeitpflege. Nach Einschätzung des Landes spricht dies dafür, vor allem jene Angebote weiter auszubauen, die die Pflege zu Hause unterstützen und pflegende Angehörige entlasten.

Für Gemeinden, die als wirtschaftlich schwach oder sehr schwach eingestuft sind, steigt der Fördersatz durch die Änderung der Richtlinien von bisher 60 auf 70 beziehungsweise 80 Prozent. Bei Projekten ohne Beteiligung von Gemeinden bleibt es beim Beitragssatz von 60 Prozent.

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