Nach Teileinsturz am Landesgericht

Sprachgruppen-Zugehörigkeitserklärung vorerst ausgesetzt

Nach dem Teileinsturz am Landesgericht Bozen wird die Pflicht zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung vorerst ausgesetzt.

Nach dem Teileinsturz am Landesgericht Bozen am 16. Juli sollen laufende Wettbewerbe, Ausschreibungen und weitere Verwaltungsverfahren regulär fortgesetzt werden. Eine am Freitag erlassene Dringlichkeitsmaßnahme setzt deshalb die Pflicht zur Vorlage oder Einholung der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung bis auf Weiteres aus.

Hintergrund ist, dass das Gerichtsgebäude derzeit nicht betreten werden kann. Die dort verwahrten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen sind damit vorübergehend weder einsehbar noch erhältlich.

Keine Nachteile für Betroffene

Nach Angaben des Landes verliert wegen der aktuellen Ausnahmesituation niemand die Möglichkeit, an einem Verfahren teilzunehmen oder Zugang zu erhalten. Die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Maßnahme gilt ab sofort

Die Dringlichkeitsmaßnahme von Landeshauptmann Arno Kompatscher trat am 17. Juli mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu einer anderslautenden Regelung.

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